Eine Hausdurchsuchung ist eine einschneidende Maßnahme, die Betroffene oft unvorbereitet trifft. Sie findet meist in den frühen Morgenstunden statt, um einen Überrumpelungseffekt zu erzielen. In einer solchen Situation ist es entscheidend, ruhig zu bleiben, Ihre Rechte zu kennen und besonnen zu handeln.
1. Was ist eine Hausdurchsuchung?
Eine Hausdurchsuchung ist eine von der Polizei oder Staatsanwaltschaft durchgeführte Maßnahme, um Beweismittel sicherzustellen oder einen Verdächtigen zu ergreifen. Sie darf grundsätzlich nur auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses erfolgen – Ausnahmen bestehen nur in Fällen von „Gefahr im Verzug“.
Die Beamten erscheinen meist in den frühen Morgenstunden (in den sogenannten Sommermonaten auch gerne um 4 Uhr), um die Bewohner zu überraschen und mögliche Beweismittel sicherzustellen, bevor diese beiseitegeschafft werden können. Lassen Sie sich von der plötzlichen Situation nicht verunsichern!
2. Strafverteidiger sofort kontaktieren!
Sobald die Beamten vor Ihrer Tür stehen, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren. Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen – nutzen Sie es!
Falls die Beamten versuchen, Sie von einem Anruf abzuhalten, bestehen Sie darauf. Ein erfahrener Verteidiger kann Sie bereits während der Durchsuchung beraten und spätere Nachteile verhindern.
3. Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und genau prüfen
Lassen Sie sich unbedingt den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und lesen Sie ihn aufmerksam durch. Achten Sie auf folgende Punkte:
Weshalb wird durchsucht? Welcher Verdacht liegt gegen Sie vor?
Welche Räumlichkeiten dürfen durchsucht werden? Prüfen Sie, ob sich die Durchsuchung auf bestimmte Räume beschränkt oder ob das gesamte Haus betroffen ist.
Welche Gegenstände werden gesucht? Die Beamten dürfen nur nach den im Beschluss aufgeführten Beweismitteln suchen.
Wenn keine ausreichende richterliche Anordnung vorliegt, sollten Sie dies deutlich zu Protokoll geben – leisten Sie jedoch keinen Widerstand!
4. Kein Widerstand leisten! (§ 113 StGB)
Bleiben Sie ruhig und kooperativ. Körperlicher oder verbaler Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann eine zusätzliche Strafbarkeit nach § 113 StGB nach sich ziehen.
Selbst wenn Sie der Meinung sind, dass die Durchsuchung unrechtmäßig ist – wehren Sie sich nicht aktiv. Unrechtmäßige Maßnahmen können später juristisch angefochten werden.
5. Keine Aussagen ohne Anwalt!
Machen Sie unter keinen Umständen Angaben zur Sache! Auch vermeintlich harmlose oder Ihrer Ansicht nach hilfreiche Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Ihr einziges Statement sollte lauten:
„Ich werde mich erst nach Rücksprache mit meinem Anwalt äußern.“
Lassen Sie sich nicht von vermeintlich harmlosen Fragen der Beamten täuschen. Selbst wenn Ihnen versichert wird, dass eine Aussage "zu Ihrem Vorteil" sei – schweigen ist Ihr gutes Recht!
6. Keine Zustimmung zur Sicherstellung von Gegenständen
Wenn die Beamten Gegenstände sicherstellen wollen, stimmen Sie keinesfalls freiwillig zu. Sie sind nicht verpflichtet, eine Sicherstellungserklärung zu unterschreiben.
Lassen Sie sich das Sicherstellungsprotokoll aushändigen und notieren Sie, welche Gegenstände beschlagnahmt wurden. Falls die Polizei ohne richterliche Genehmigung Dinge mitnimmt, sollte Ihr Anwalt später prüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig war.
7. Spätestens jetzt: Anwalt kontaktieren!
Sollten Sie nicht bereits zu Beginn der Durchsuchung einen Verteidiger kontaktiert haben, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann:
die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung überprüfen,
eine unrechtmäßige Sicherstellung anfechten,
Sie über weitere Schritte beraten und
verhindern, dass Sie sich durch unbedachte Aussagen selbst belasten.