Wer Opfer einer Straftat wird, steht oft vor großen Herausforderungen – sowohl emotional als auch juristisch. Als Opferanwalt unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Sie während des gesamten Strafverfahrens zu begleiten. Ich berate Sie umfassend zu Strafanträgen, Nebenklage und möglichen finanziellen Entlastungen.
1. Strafanträge und Akteneinsicht – Der erste Schritt zur Durchsetzung Ihrer Rechte
Um strafrechtliche Schritte gegen den Täter einzuleiten, ist in vielen Fällen ein Strafantrag erforderlich. Während einige Straftaten von Amts wegen verfolgt werden (z. B. Körperverletzung oder Sexualstraftaten), müssen andere ausdrücklich von Ihnen als Opfer zur Anzeige gebracht werden.
Ich prüfe für Sie:
Ob ein Strafantrag erforderlich ist und formuliere diesen rechtssicher.
Ob und wann Akteneinsicht möglich ist, um den Ermittlungsstand zu kennen und Ihre Interessen gezielt zu vertreten.
Die Akteneinsicht ist ein wichtiger Vorteil, denn sie ermöglicht es uns, alle Beweise und Aussagen der Gegenseite zu prüfen und darauf strategisch zu reagieren.