Im Strafrecht biete ich Ihnen eine engagierte und umfassende Verteidigung – unabhängig davon, ob Sie als Beschuldigter, Zeuge oder Geschädigter in ein Verfahren verwickelt sind. Ihr Recht auf eine faire, sachkundige Vertretung steht bei mir an erster Stelle. Gerade als Beschuldigter ist es entscheidend, ohne anwaltlichen Rat keine Angaben bei der Polizei zu machen, da voreilige Äußerungen Ihre Position erheblich schwächen können.
Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren:
Im Ermittlungsverfahren, dem ersten Abschnitt eines Strafverfahrens, prüfe ich sorgfältig die Beweise und Aktenlage, um Ihre Verteidigungsstrategie optimal vorzubereiten. Sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft Sie kontaktiert, sollten Sie mich hinzuziehen – so kann ich Ihre Rechte frühzeitig schützen und mögliche Missverständnisse klären. Ich begleite Sie bei Vorladungen, helfe Ihnen, Anklagepunkte zu verstehen, und entscheide mit Ihnen, wann es sinnvoll ist, aktiv Stellung zu beziehen. Eine vorausschauende und strategische Verteidigung im Ermittlungsverfahren ist oft entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Strafverteidigung im Hauptverfahren:
Sollte es zur Anklage und zur Hauptverhandlung kommen, vertrete ich Sie umfassend und entschlossen vor Gericht. Hier verteidige ich Ihre Rechte vor dem Richter und bringe Ihre Position überzeugend zur Geltung. Im Hauptverfahren wird geprüft, ob die Vorwürfe gegen Sie stichhaltig sind. Ich stelle sicher, dass alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden, um eine gerechte Entscheidung zu erwirken – von der Beweisanalyse bis hin zu Zeugenvernehmungen und Plädoyers. Durch eine gezielte Vorbereitung und entschlossene Verteidigung setze ich mich für ein faires Verfahren und das bestmögliche Ergebnis für Sie ein.
Ich unterstütze Sie in allen strafrechtlichen Belangen – ob als Pflichtverteidiger oder als Wahlverteidiger.