Eine Verhaftung ist eine Ausnahmesituation, die für Betroffene mit Unsicherheit und Stress verbunden ist. Doch gerade in diesem Moment ist es entscheidend, besonnen zu handeln und die eigenen Rechte zu kennen.
1. Schweigen ist Ihr gutes Recht!
Machen Sie ohne anwaltlichen Beistand keinerlei Angaben zur Sache – weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Jede Aussage wird zu Protokoll genommen und wird gegen Sie verwendet werden. Ihr einziges Statement sollte sein: „Ich mache keine Angaben ohne meinen Anwalt.“
Achtung: Auch die Überlegung "Ich habe ja nichts zu verbergen, deswegen sage ich aus" kann zu gravierenden Nachteilen führen. Alles, was mündlich besprochen wurde, wird in einem Gedächtnisprotokoll festgehalten. Hierbei wird nicht auf wörtliche Zitate geachtet, sodass Aussagen von Ihnen verzerrt werden können.
2. Fordern Sie einen Anwalt an
Sie haben das Recht auf einen Verteidiger. Bestehen Sie darauf, unverzüglich einen Anwalt zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen in dieser Situation zur Seite und schütze Ihre Rechte. Im Notfall erreichen Sie mich unter 0160/92883992.
3. Keine Widerstandshandlungen
Leisten Sie keinen Widerstand – auch wenn Sie die Maßnahme für ungerecht halten. Körperlicher oder verbaler Widerstand hat zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen. Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist nach § 113 StGB strafbar und wird in aller Regel auch verfolgt. Bleiben Sie daher ruhig und kooperativ, ohne sich selbst zu belasten.
4. Nichts unterschreiben!
Unterschreiben Sie keinerlei Dokumente, ohne dass ich diese zuvor geprüft habe. Dies gilt insbesondere für Vernehmungsprotokolle oder angebliche "Erklärungen zur Sachverhaltsaufklärung".
Ich stehe Ihnen als Strafverteidiger zur Seite – im Ermittlungsverfahren, bei einer Verhaftung oder einer bevorstehenden Vernehmung. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.